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Was darf ich mit dem Schein? Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind. Keine Begrenzung hinsichtlich der Länge des Sportbootes. Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug): Prüfungen werden von den gemeinsamen Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen Segler-Verbandes (DSV) abgenommen.
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Christian Zaloudek, Grafschafter Str. 14; 47495 Rheinberg Tel.: 0172-2916597 zaloudek@gmx.de www.sportbootausbildung.de |
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