![]() |
|||
|
|
|||
|
|
|||||||||
|
Was darf ich mit dem Schein? Für Fahrzeuge außerhalb des Rheins gelten die bis zum 31. Dezember 1997 erteilten Sportbootführerscheine-Binnen ohne weiteres mit der bisherigen Berechtigung (< 15 m3 Wasserverdrängung) weiter. Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug): Der SBF-Binnen kann auf den Segelteil ausgeweitet werden, der nicht amtlich ist, aber zum Teil von Bootsvermieter verlangt wird, wenn Sie im Binnenbereich Segeljollen mieten wollen oder der Segelteil von den Inhabern eines Sees (z.B. Städte, Gemeinden) verlangt wird, da die Gewässerverordnung dies vorsieht. Diesen Segelteil bieten wir in unserem Kursangebot nicht an, kann aber im Eigenstudium erlernt werden. Der Segelteil würde dann ohne zusätzliche Kosten bei der theoretischen DSV-Prüfung mit abgefragt werden. Zusätzlich muss eine Praktische Prüfung -Segeln- abgelegt werden.
|
|||||||||
|
Christian Zaloudek, Grafschafter Str. 14; 47495 Rheinberg Tel.: 0172-2916597 zaloudek@gmx.de www.sportbootausbildung.de |
|||||||||